Was steht mir zu?

Was steht mir ab Pflegegrad 1 bis 5 zu?
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe der Leistungen und die Anspruchsvoraussetzungen je nach Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen variieren können.

Durch das neue Gesetz werden die bislang getrennten Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 bis 5 in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst.

Allen Patienten mit Pflegegrad steht monatlich eine Pflegebox im Wert von 42 Euro zu.

Des Weiteren stehen ab Pflegegrad 1 für die Wohnraumanpassung, Treppenlift, Badumbau einmalig bis zu 4180 Euro zu.

Pflegegrad 1 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro

Pflegegrad 2 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro, Pflegegeld: 347 Euro, Pflegesachleistungen: 796 Euro 

Pflegegrad 3 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro, Pflegegeld: 599 Euro, Pflegesachleistungen: 1.497Euro
  
Pflegegrad 4 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro, Pflegegeld: 800 Euro, Pflegesachleistungen: 1.859 Euro  

 Pflegegrad 5 monatlich: Entlastungsbetrag: 131 Euro, Pflegegeld: 990 Euro, Pflegesachleistungen: 2.299 Euro  

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